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Allgemeines Learncard 147638885


Question

KK 3 - Wirtschaftliches vs. zivilrechtliches Eigentum //


Wird im Erbschaftsteuerrecht grundsätzlich auf das wirtschaftliche oder das zivilrechtliche Eigentum abgestellt?

Answer

Da die wirtschaftliche Betrachtungsweise im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht nur eingeschränkt gilt und es insb. keine Erbschaft im wirtschaftlichen Sinne gibt, kommt es auch grds. nicht auf den Übergang des wirtschaftlichen, sondern des zivilrechtlichen Eigentums an.


Siehe z.B. R E 12.2 ErbStR:


Bei der Besteuerung eines Grundstückserwerbs von Todes wegen ist für die Zurechnung eines Grundstückes zum Nachlass bei noch nicht vollständig erfüllten Grundstückskaufverträgen der Übergang des Eigentums nach dem zivilrechtlichen Eigentumsbegriff entscheidend (--> zivilrechtlich wird das Eigentum an einem Grundstück durch Auflassung (§ 925 BGB) und Eintragung ins Grundbuch (§ 873 BGB) übertragen).

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