1. Es handelt sich bei der USt um eine indirekte Steuer, da Steuerschuldner und Steuerträger nicht identisch sind. Wirtschaftlich belastet ist bei der Umsatzsteuer nämlich der Endverbraucher (= Steuerträger), während der am Umsatz beteiligte Unternehmer (= Steuerschuldner) die Steuer an das Finanzamt abführen muss.
Weitere indirekte Steuern sind die Verbrauchssteuern wie Energiesteuer, Tabaksteuer, Stromsteuer, Biersteuer, etc.
2. Gesetzestechnisch ist die Umsatzsteuer eine Verkehrssteuer, da ein Verkehrsvorgang (nämlich der "Umsatz") besteuert wird. Die von der Umsatzsteuer erfassten Verkehrsvorgänge sind in § 1 (1) UStG abschließend aufgeführt.
--> Die Einfuhrumsatzsteuer ist allerdings gem. § 21 (1) UStG eine Verbrauchsteuer i.S.d. AO.
Wirtschaftlich kann die Umsatzsteuer jedoch auch als Verbrauchssteuer betrachtet werden, weil letztendlich der Konsum des Endverbrauchers steuerlich belastet wird.