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Erbanfall Learncard 147638924


Question

KK 15 - Lebenspartner //


An welches Gesetz ist zu denken, wenn in einer Klausur Lebenspartner vorkommen und in welcher Vorschrift sind die erbrechtlichen Wirkungen der Lebenspartnerschaft beschrieben?

Answer

Wenn in der Klausur Lebenspartner vorkommen, ist an das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) zu denken.

Erbrechtliche Wirkungen der Lebenspartnerschaft werden in § 10 LPartG beschrieben. In Bezug auf die dort genannten erbrechtlichen Tatbestände werden Lebenspartner wie Ehegatten behandelt.

Hinweis:

§ 10 LPartG ergänzt die erbrechtlichen Regelungen des BGB, insb. die gesetzliche Erbfolge.

Daneben enthält das ErbStG eigene Regelungen für Lebenspartner, z.B.:

  • § 15 (1) ErbStG –  Steuerklasse I für Lebenspartner (s. auch Steuerklasse II Nr. 7)
  • § 16 (1) ErbStG – Freibetrag i.H.v. 500.000 EUR
  • § 13 (1) Nr. 4a u. 4b ErbStG – Steuerbefreiung bei Familienheimen
  • § 17 (1) ErbStG – Besonderer Versorgungsfreibetrag.

--> Die Verfassungswidrigkeit der Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz hat das BVerfG im Jahr 2010 festgestellt (BVerfG v. 21.7.2010, 1 BvR 611/07).

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