Mit dem Besonderen Teil des Schuldrechts meint man den Abschnitt 8 des zweiten Buches des BGB. Hierin werden die einzelnen Schuldverhältnisse dargestellt. Zu den wichtigsten Schuldverhältnissen zählen Kauf, Miete, Werkvertrag, ungerechtfertigte Bereicherung und unerlaubte Handlung. Diese Schuldverhältnisse werden in dem vorliegenden Skript besonders berücksichtigt.