Die essentialia negotii (lat.) bezeichnen den notwendigen Mindestinhalt eines Vertrages. Über diesen müssen sich die Vertragsparteien einig sein, damit der Vertrag überhaupt zustande kommt. Der jeweilige Inhalt der essentialia negotii hängt von dem einzelnen Vertragstypus ab. So müssen sich die Vertragspartner z.B. bei einem Kaufvertrag mindestens über die Kaufsache, sowie deren Preis einig sein.