Ein Kaufvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, durch welchen sich der Verkäufer zur Übereignung und Übergabe der Kaufsache und der Käufer zur Bezahlung des Kaufpreises und zur Abnahme der Kaufsache verpflichtet. Der Kaufvertrag ist in § 433 geregelt. Wie bereits dargestellt, sind die essentialia negotii bei einem Kaufvertrag die Kaufsache als solche sowie deren Preis.