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Kaufrecht Learncard 5309016


Question

3. Was versteht man unter Übergabe und Übereignung?

Answer

Übergabe bedeutet grds. Verschaffung des unmittelbaren Be­sitzes durch den Verkäufer, § 854. In besonderen Fällen kann be­reits die Einräumung mittelbaren Besitzes (§ 868) ausreichen, z.B. wenn ein Dritter unmittelbarer Besitzer ist und die Vertragspartner darüber eine dahingehende Vereinbarung getroffen haben.

Mit Übereignung meint man die Eigentumsübertragung beim Sachkauf (z.B. §§ 929 ff., 873, 925) bzw. die Rechtsverschaffung beim Rechtskauf (z.B. § 398).

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