Nein. Die Abnahme der Kaufsache ist grds. nur eine Nebenpflicht. Etwas anderes muss aber dann gelten, wenn es dem Verkäufer ersichtlich auf die Abgabe der Sache ankommt. Dies wird insbesondere dann anzunehmen sein, wenn es sich um den Verkauf saisonaler Ware oder um einen Räumungsverkauf handelt.