Bei jeder Zwangsvollstreckung müssen die allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen eingehalten werden. Zu ihnen gehören:
- Antrag,
- Titel,
- Klausel,
- Zustellung.
Fehlen einzelne allgemeine Vollstreckungsvoraussetzungen, so führt dies wenigstens zur Anfechtbarkeit der Vollstreckungsmaßnahme oder sogar zu deren Nichtigkeit.