1. Entscheiden Sie, welche Aussage zutreffend ist!
a) Der Arbeitgeber benötigt keine gesonderten Lohnkonten für seine Arbeitnehmer, da alle Angaben aus dem für die einzelnen Kalendermonate erstellten Lohnjournal entnommen werden können.
b) Der Arbeitgeber kann die Inhalte des Lohnkontos, das er für einen Arbeitnehmer anlegt, selbst festlegen. Wichtig ist nur, dass eine Lohnsteuerbescheinigung erstellt werden kann.
c) Der Arbeitnehmer ist gesetzlich verpflichtet, für jeden Arbeitnehmer und jedes Kalenderjahr ein Lohnkonto zu führen. Für die Inhalte des Lohnkontos gibt es besondere Aufzeichnungspflichten.