3. Richtig ist c)
In der Lohnsteuer-Anmeldung sind die Summen der im Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum einzubehaltenden und zu übernehmenden Lohnsteuer anzugeben. Lohnsteueranmeldungszeitraum ist grundsätzlich der Kalendermonat (§ 41a Abs. 1 und 2 EStG). Die steuerlichen Beträge sind dem Lohnjournal (oder auch Lohnliste) zu entnehmen. Das Lohnjournal/die Lohnliste ist eine zeitbezogene Auflistung und enthält für alle Arbeitnehmer in verdichteter Form die Daten eines Abrechnungszeitraumes.
(Siehe auch »Lehrgang der Lohn- und Gehaltsabrechnung«, ABL 0.3, ABL 2.5, ABL 7.5.2)