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1 Rechtskunde Learncard 513111026


Question

Journalist Justus von der Zeitschrift „Blöd“ benötigt dringend einen Skandal, über den er berichten kann. Er vermutet, dass in der „Schmierstoffe AG“, derer Firmengelände durch eine 2,5m hohe Mauer geschützt ist, irgendwas nicht stimmt. Dem Sicherheitsmitarbeiter Lustlos am Empfang sagt er wahrheitswidrig, er habe ein Vorstellungsgespräch beim Personalchef.

Auf dem Firmengelände beginnt er aber sofort mit seinen Untersuchungen.

Als ihn Sicherheitsmitarbeiter Aufpass stellt und auffordert, das Gelände zu verlassen, folgt er dieser Anweisung nicht und setzt seine Untersuchungen fort.

a) Erläutern Sie, ob sich Justus schon strafbar gemacht hat, bevor er von Aufpass gestellt wurde (4 P)?

b) Erläutern Sie, ob er sich strafbar gemacht hat, nachdem er von Aufpass gestellt wurde (4 P)?

Answer

zu a) 

Hausfriedensbruch, § 123 StGB, “eindringen” liegt nicht vor, da kein widerrechtliches Eindringen (er ist auf dem richtigen Weg hineingelangt)

„Verweilen trotz Aufforderung“ liegt ebenfalls nicht vor, das ihn keiner zum Verlassen des Geländes aufgefordert hat.

zu b)

Hausfriedensbruch §123 liegt jetzt vor, da Justus trotz Aufforderung eines Berechtigten das Gelände nicht verlässt.

Hausfriedensbruch ist ein Antragsdelikt.

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