2. Richtig ist b) Lohn als Sozialleistung
Die Gewährung von Heiratsbeihilfen erfolgt aufgrund arbeitsrechtlicher Vereinbarungen als Sozialleistung. Es liegt keine direkte Arbeitsleistung zugrunde.
(Siehe auch »Lehrgang der Lohn- und Gehaltsabrechnung«, ABL 1.1)