3. Richtig ist c) Zuzahlung nach dem Netto
Reisekosten, die der Arbeitgeber bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten des Arbeitnehmers nach § 3 Nr. 16 EStG steuerfrei erstattet, werden nicht in der Brutto-Netto-Abrechnung berücksichtigt. Die Erstattung erfolgt i.d.R. als Zuzahlung zum Nettoverdienst.
(Siehe auch »Lehrgang der Lohn- und Gehaltsabrechnung«, ABL 1.1, ABL 4.3.1)