5. Richtig ist c) Überstundenzuschlag
Zulagen werden zusätzlich zum Arbeitslohn für besondere Erschwernisse, wichtige Funktionen oder besondere Leistungen des Arbeitnehmers gewährt. Hierfür wird ein Geldbetrag vereinbart.
Zuschläge werden insbesondere für Überstunden und Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit gewährt. Hierfür wird ein Prozentsatz (Zuschlagssatz) vereinbart.
(Siehe auch »Lehrgang der Lohn- und Gehaltsabrechnung«, ABL 1.1, ABL 1.2, ABL 1.10)