6. Ein Arbeitnehmer arbeitet am Feiertag (z.B. Ostermontag) im Betrieb. Die Stunden werden mit dem Stundenlohnsatz und einem steuerfreien Zuschlag für Feiertagsarbeit vergütet.
Steht ihm für diesen Tag auch eine Bezahlung der Sozialzeit (Vergütung der am Feiertag ausgefallenen Normalarbeitszeit mit dem Durchschnittslohnsatz) zu?