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1 Bruttoentgeltermittlung Learncard 14971165


Question

6. Ein Arbeitnehmer arbeitet am Feiertag (z.B. Ostermontag) im Betrieb. Die Stunden werden mit dem Stundenlohnsatz und einem steuerfreien Zuschlag für Feiertagsarbeit vergütet.


Steht ihm für diesen Tag auch eine Bezahlung der Sozialzeit (Vergütung der am Feiertag ausgefallenen Normalarbeitszeit mit dem Durchschnittslohnsatz) zu?

Answer

6. Dem Arbeitnehmer steht in diesem Fall keine Vergütung der am Feiertag ausgefallenen Normalarbeitszeit mit dem Durchschnittslohnsatz zu. Wird trotz Feiertag gearbeitet, handelt es sich um Lohn für Arbeit, der mit dem Stundenlohn ermittelt wird.

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