7. Richtig ist c) Mai, Juni und Juli.
Das Lohnausfallprinzip besagt, dass der Arbeitnehmer für Sozialzeiten eine Vergütung erhält, als ob er gearbeitet hätte.
Durchschnittslohnsätze sind zu korrigieren, wenn die in die Durchschnittsermittlung einbezogenen Stunden mit einem niedrigeren Stundenlohnsatz bewertet worden sind.