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10. Entscheiden Sie, mit welchem Lohnsatz »Urlaubsentgelt« zu ermitteln ist!
a) mit dem Stundenlohnsatz,
b) mit dem Durchschnittslohnsatz.
10. Richtig ist b) mit dem Durchschnittslohnsatz.
Während des Urlaubs hat der Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltzahlung, ohne dass er eine Arbeitsleistung erbringt. Die ausgefallenen Arbeitsstunden sind mit dem Durchschnittslohnsatz zu bewerten (§ 11 BUrlG).