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1 Bruttoentgeltermittlung Learncard 14971174


Question

15. Der Stundengrundlohn beträgt 54 Euro.

Welcher Betrag kann als steuerfreier Zuschlag für Arbeitsstunden am 1. Mai gewährt werden?

Answer

15. Als steuerfreier Zuschlag kann 75 Euro gewährt werden.


Zuschläge für tatsächlich geleistete Feiertagsarbeit am 1. Mai sind bis zur Höhe von 150 % des Stundengrundlohns steuerfrei, soweit der Stundengrundlohn 50 Euro nicht übersteigt (§ 3b Abs. 1 EStG).

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