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12. Wer ist juristisch für die Einführung und Durchsetzung von Brandschutzmaßnahmen in einem Unternehmen verantwortlich?
Der Unternehmer sowie die von ihm beauftragten Personen.
Jeder, der sich auf dem Firmengelände befindet.
Die Mitarbeiter.
Die Gewerbeaufsicht.
Die Brandschutzbehörde.
Der Kreisbrandrat (in manchen Gegenden auch Kreisbrandinspektor oder Kreisbrandmeister genannt).