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13. Wo sind die verbindlichen brandschutztechnischen berufsgenossenschaftlichen Vorgaben geregelt?
Diese sind nicht verbindlich sondern unverbindlich und werden von den Berufsgenossenschaften herausgegeben.
In den Vorgaben der zuständigen BG bzw. von der DGUV.
Das Bundesarbeitsministerium erlässt diese.
Die VVB (Verordnung zur Verhütung von Bränden) regelt das.