WILLKOMMEN
MEIN ACCOUNT
ZUR KASSE
SUPPORT-HOTLINE: +49-611-447-544-22
Sie beraten Ihren Kunden Christian Schiebel zu einem kapitalbildenden Lebensversicherungsvertrag. In diesem Zusammenhang bittet er Sie, die gesetzlichen Regelungen zur Überschussbeteiligung zu erläutern. Sie geben Herrn Schiebel folgende Auskunft:
Falls eine Überschussbeteiligung vereinbart wurde, werden alle Kunden ab dem 01.01.2008 an den Bewertungsreserven beteiligt.
Falls eine Überschussbeteiligung vereinbart wurde, werden alle Kunden ab dem 01.01.2009 an den Bewertungsreserven beteiligt.
Die VVG-Reform erlaubt nicht mehr die Bildung von bilanziellen Bewertungsreserven. Die Gewinne entstehen somit sofort und werden im Folgejahr den Kunden gutgeschrieben.
Bewertungsreserven dienen der Stärkung der Kapitaldecke der Versicherung in Krisenzeiten und gehören damit ausschließlich der Versicherung.