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Die Versicherung teilt Ihrem Kunden Florian Müller mit, dass diese von dem im letzten Jahr geschlossenen Lebensversicherungsvertrag zurücktreten wird, weil Ihr Kunde ein falsches Eintrittsalter angegeben hat.
Sie erläutern Herrn Müller, dass
der Rücktritt nur dann gerechtfertigt ist, wenn der Versicherer bei Kenntnis des korrekten Eintrittsalters den Vertrag nicht angenommen hätte.
der Rücktritt nach den neuen gesetzlichen Regelungen erlaubt ist.
der Rücktritt nach den neuen gesetzlichen Regelungen in keinem Fall gestattet ist.
dem Versicherer nur ein Anfechtungsrecht, aber kein Rücktrittsrecht zusteht.