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Ihr Kunde Max Flunder hat bei seiner Rechtsschutzversicherung monatliche Ratenzahlung über eine SEPA-Einzugsermächtigung vereinbart. Herr Flunder möchte nun aber künftig gern selber überweisen und fragt Sie, ob dies möglich ist.
Sie antworten:
Ja, allerdings gilt dann künftig die jährliche Zahlungsweise vereinbart.
Ja, allerdings gilt dann künftig die halbjährliche Zahlungsweise vereinbart.
Ja, allerdings gilt dann künftig die vierteljährliche Zahlungsweise vereinbart.
Ja, die monatlichen Beiträge können auch selbst überwiesen werden.