Das Angebot i.S.v. § 145 ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, die auf Vertragsschluss gerichtet ist. Inhalt und Gegenstand des angestrebten Vertrages müssen im Angebot so bestimmt oder gem. §§ 133, 157, 315 ff. bestimmbar angegeben sein, dass die Annahme durch ein schlichtes „Ja“ erfolgen kann.