5. Leistungswirtschaftliche Transaktionen (Güter- und Transferströme) werden im oberen Teil der Zahlungsbilanz erfasst. Die Gegenbuchung der damit verbundenen Forderungsströme erfolgt mit umgekehrtem Vorzeichen im unteren Teil der Zahlungsbilanz. Die Geld- und Kreditströme von Finanztransaktionen werden mit jeweils umgekehrtem Vorzeichen nur im unteren Teil der Zahlungsbilanz, also in der Kapitalbilanz i.w.S, erfasst. Entsprechend dem System der doppelten Buchführung ist die Zahlungsbilanz als Ganzes damit stets ausgeglichen.