2. Richtig ist b)
Ein in der Lohnsteuerkarte 2010 bzw. in der Ersatzbescheinigung 2011 oder 2012 eingetragener persönlicher Freibetrag mindert lediglich die Bemessungsgrundlage für die Lohnsteuer und führt so zu einer steuerlichen Entlastung des Arbeitnehmers aufgrund berücksichtigungsfähiger persönlicher Verhältnisse. Welche Lohnteile steuerpflichtig sind, wird im Einkommensteuergesetz geregelt. Daran ändert auch ein eingetragener persönlicher Freibetrag nichts.
(Siehe auch »Lehrgang der Lohn- und Gehaltsabrechnung«, ABL 2.1 und ABL 2.3.1)