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2 Lohn- und Kirchensteuer Learncard 1429644


Question

5. Das Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitnehmer endet am 18. April. Wie ist die Lohnsteuer für den Monat April zu bestimmen?

a) nach der Tageslohnsteuertabelle, die Tageslohnsteuer ist für 18 Kalendertage einzubehalten

b) nach der Monatslohnsteuertabelle

Answer

5. Richtig ist a) nach der Tageslohnsteuertabelle, die Tageslohnsteuer ist für 18 Kalendertage einzubehalten.

Es ist der Zeitraum maßgebend, für den der laufende Arbeitslohn gezahlt wird (R 39b.5 Abs. 2 LStR).

(Siehe auch »Lehrgang der Lohn- und Gehaltsabrechnung«, ABL 2.3.1 und 2.3.2)

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