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Wer trägt die Kosten für die überbetriebliche Ausbildung?
Der Ausbildende trägt die Kosten der überbetrieblichen Unterweisung, soweit sie nicht durch Landes- oder Bundeszuschüsse bzw. Umlagen auf Innungs- oder Kammerebene gedeckt sind. Sackmann Teil IV, HF 2, Kap. 3.1.2