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4. Die Anfechtung Learncard 7757139


Question

31. Was bedeutet die „Anfechtung“ einer Willenserklärung?


Answer

31. Der Erklärende kann durch Anfechtung der abgegebenen Willenserklärungen gemäß §§ 119 ff. BGB die Nichtigkeit und damit die Unwirksamkeit des Rechtsgeschäftes auslösen (vgl. § 142 Abs. 1 BGB).

Die Vorschriften des Irrtumsrechts sollen in den Fällen, in denen eine Partei bei der Abgabe der Willenserklärung geirrt hat, den Interessenwiderstreit der Parteien sachgerecht lösen.

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