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5. Die Vertretung Learncard 7757135


Question

38. Welche Arten der Vertretung gibt es im BGB?

Answer

38. Es gibt zwei verschiedene Arten der Vertretung:

  1. die Vertretung durch eine rechtsgeschäftlich erteilte Vertretungsbefugnis (gewillkürte Vertretung), vgl. § 167 BGB (Vollmacht),
  2. die kraft Gesetzes einer Person zustehenden Vertretungsbefugnis (gesetzliche Vertretung). So vertreten z.B. die Eltern gemäß §§ 1626 Abs. 1, 1629 BGB ihre minderjährigen Kinder. Eine GmbH wird durch ihren Geschäftsführer nach § 35 GmbHG, eine Aktiengesellschaft nach § 78 Abs. 1 AktG durch den Vorstand, ein Verein gemäß § 26 Abs. 2 Satz 1 BGB durch den Vorstand vertreten.

Die §§ 164 ff. BGB sind auch bei der gesetzlichen Vertretung anwendbar.

Allerdings gelten die §§ 166 Abs. 2 BGB bis 176 BGB nur für die rechtsgeschäftliche Vertretung.

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