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Abgrenzung und Grundlagen Learncard 342536363


Question

Wie sind nach ganz herrschender Lehre Täterschaft und Teilnahme voneinander abzugrenzen?

Answer

Tatherrschaftslehre
 
Definition: Täter ist, wer Tatherrschaft hat. Tatherrschaft hat, wer als Zentralgestalt des Geschehens den tatbestandsmäßigen Geschehensablauf steuernd in den Händen hält und nach seinem Gutdünken hemmen oder ablaufen lassen kann.

Nahezu zwingendes Indiz bei Vermögensdelikten: Beuteteilung (muss nicht „halbe-halbe“ sein spricht für (Mit-) Täterschaft.

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