Modifizierte Animus-Theorie:
Definition: Täter ist, wer Täterwillen (sog. „animus auctoris“) hat. Täterwillen hat, wer die Tat als eigene will. Der Täterwille ist anhand von (zumindest) vier Indizien wertend zu ermitteln. Es sind dies:
- Die Tatherrschaft,
- der Wille zur Tatherrschaft,
- der Grad des eigenen Tatinteresses und
- der Umfang der eigenen Tatbeteiligung.
Der Teilnehmerwille ist der „animus socii“.