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Abgrenzung und Grundlagen Learncard 342536364


Question

Wie sind nach BGH Täterschaft und Teilnahme voneinander abzugrenzen?

Answer

Modifizierte Animus-Theorie:
 
Definition: Täter ist, wer Täterwillen (sog. „animus auctoris“) hat. Täterwillen hat, wer die Tat als eigene will. Der Täterwille ist anhand von (zumindest) vier Indizien wertend zu ermitteln. Es sind dies:

  • Die Tatherrschaft,
  • der Wille zur Tatherrschaft,
  • der Grad des eigenen Tatinteresses und
  • der Umfang der eigenen Tatbeteiligung.  

Der Teilnehmerwille ist der „animus socii“.

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