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Abgrenzung und Grundlagen Learncard 342536366


Question

Löse den folgenden Fall:
 
A hatte mehrfach im Auftrag des H als Chauffeur Haschisch über die Grenze von den Niederlanden nach Deutschland gebracht. Dabei war ihm teilweise von H erst kurz vor dem Grenzübertritt überhaupt gesagt worden, dass er Haschisch im Auto hat. Stets bekam A einen Ersatz für die Benzinkosten und Haschisch zum Eigengebrauch als Belohnung. Die Initiative zu den Fahrten und die Bestimmung des Fahrtablaufs ging jeweils von H aus.

Answer

Wer Betäubungsmittel selbst – hier durch Führen des Fahrzeugs – über die Grenze verbringt, ist grundsätzlich auch dann Täter der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln, wenn er nur unter dem Einfluss und in Gegenwart des Mittäters in dessen Interesse handelt. (Drogeneinfuhr-Fall, BGH, NJW 1993, 74)

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