Reisende und Handelsvertreter HV
Kriteren zum Vergleich
1. Abhängigkeit: Reisende = Angestellter, HV = selbstständig
2. Arbeitszeitgestaltung: Reisende = fremdbestimmt, HV = selbstbestimmt
3. Kündigung: Reisende = wie jeder Angestellte, HV = § 89b HGB Ausgleichsanspruch
4. Entlohnungsform: Reisende = eher fix, HV = erfolgsabhängig und damit variabel