Großkredite / Grenzen
Grundsätzlich darf der einzelne Großkredit nicht höher sein, als 25% des haftenden Eingenkapitals der Bank
Nimmt man alle Großkredite zusammen, dann darf diese Summe nicht größer sein, als das 8-fache des haftenden Eigenkapitals der Bank
Vergibt die Bank Kredite an Mutter-, Tochter- oder Schwesterunternehmen, dann dürfen diese Kredite nicht höher sein, als 20% ihres haftenden Eigenkapitals