Die (Finanz-)Buchführung ist ein Bestandteil des betrieblichen Rechnungswesens, mit der das gesamte Unternehmensgeschehen, also sämtliche Geld- und Güterströme, lückenlos erfasstwerden soll. Dies erfolgt durch Buchung aller unternehmenbezogenen Vorgänge, die sich in Zahlenwerten ausdrücken lassen, auf Konten. Dies Konten werden am Ende einer Rechnungsperiode abgeschlossen und eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) erstellt.
- Vermögensänderungen (sowie die Vermögenslage) werden in der Bilanzdargestellt. Die Bilanz ist der das Verhältnis des Vermögens (= Aktiva) und der Schulden (= Passiva) darstellende Abschluss, den ein Kaufmann für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres aufstellen muss, § 242 (1) 1 HGB.
- Durch die Erfassung von Aufwendungen und Erträgen in der GuV wird der Erfolg eines Unternehmens ermittelt (s. § 242 (2) HGB). --> Die Differenz zwischen Aufwendungen und Erträgen ist der Gewinn und Verlust.
--> Die Bilanz und die GuV bilden den Jahresabschluss, § 242 (3) HGB. (Anmerkung: Bei Kapitalgesellschaften gehört zum Jahresabschluss zusätzlich der Anhang (§§ 284 ff. HGB), nicht jedoch der Lagebericht (§ 289 HGB), § 264 (1) 1 HGB.)