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Allgemeines und Buchführungspflicht Learncard 142379743


Question

KK 5 - Buchführungspflicht von Einzelunternehmen und GbR //


Sind ein Einzelunternehmer oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) buchführungspflichtig?

Answer

1. Nach § 140 AO, § 238 (1) 1 HGB sind nur Kaufleute buchführungspflichtig. Kaufmann i.S.d. HGB ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt, § 1 (1) HGB.

Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert, § 1 (2) HGB. 

1. Es ist also zunächst zu fragen, ob das Einzelunternehmen bzw. die GbR einen Gewerbebetrieb unterhält. 

2. Wenn ein Gewerbebetrieb zu bejahen ist, ist ein Einzelunternehmen oder eine GbR jedoch nicht buchführungspflichtig, wenn das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert. Hierbei sind folgende Kriterien zu beachten:

  • Art der Geschäftstätigkeit: z.B. Vielfalt der Erzeugnisse und Leistungen, Komplexität der Geschäftsvorgänge
  • Umfang der Geschäftstätigkeit: z.B. Umsatzvolumen, Zahl und Funktion der Beschäftigten, Größe und Organisation

--> Maßgebend ist das Gesamtbild.

BEACHTE: Durch die Formulierung "es sei denn" in § 1 (2) HGB wird deutlich, dass den Unternehmer die Darlegungs- und Beweislast dafür trifft, dass er kein Handelsgewerbe betreibt und ihn damit keine Buchführungspflicht trifft. Ohne Angaben zu Art und Umfang der Geschäftstätigkeit ist in der Klausur demnach bei Vorliegen eines Gewerbebetriebes von der Kaufmannseigenschaft auszugehen (bei Einzelunternehmern ist jedoch § 241a HGB zu beachten).

Hinweis: Eine Buchführungspflicht kann sich auch aus § 141 AO ergeben.

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