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Allgemeines und Buchführungspflicht Learncard 142379746


Question

KK 8 - Buchführungspflicht nach § 141 AO für gewerbliche Unternehmer //


Wenn sich keine Buchführungspflicht aus § 140 AO ergibt, kann sich eine Buchführungspflicht aus § 141 AO ergeben. § 141 AO gilt nur für gewerbliche Unternehmer sowie Land- und Forstwirte.


Welche Voraussetzungen muss ein gewerblicher Unternehmer erfüllen, damit er nach § 141 AO buchführungspflichtig ist?

Answer

Gewerbliche Unternehmer sind gem. § 141 AO verpflichtet, für ihren Betrieb Bücher zu führen und auf Grund jährlicher Bestandsaufnahmen Abschlüsse zu machen, wenn sie eines der folgenden Größenmerkmale überschreiten:

  • Umsätze einschließlich der steuerfreien Umsätze (ausgenommen die Umsätze nach § 4 Nr. 8–10 UStG) > 600.000 EUR im Kalenderjahr (§ 141 (1) 1 Nr. 1 AO)
  • Gewinn aus Gewerbebetrieb > 60.000 EUR im Wirtschaftsjahr (§ 141 (1) 1 Nr. 4 AO)

MERKE: Dies gilt nur, wenn der gewerbliche Unternehmer von der Finanzbehörde auf die Buchführungspflicht nach § 141 AO hingewiesen wurde, § 141 (2) 1 AO.

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