Das Wirtschaftsjahr umfasst einen Zeitraum von 12 Monaten, § 8b S. 1 EStDV.
Es darf gem. § 8b S. 2 EStDV einenZeitraum < 12 Monaten (= sog.Rumpfwirtschaftsjahr) umfassen, wenn
1. ein Betrieb
- eröffnet,
- erworben,
- aufgegeben oder
- veräußert wird
ODER
2. ein Stpfl. von regelmäßigen Abschlüssen auf einen bestimmten Tag zu regelmäßigen Abschlüssen auf einen anderen bestimmten Tag übergeht, also bei einer Umstellung des Wirtschaftsjahres.
--> Siehe auch § 240 (2) 2 HGB: "Die Dauer des Geschäftsjahres (= Wj.) darf 12 Monate nicht überschreiten".