1. Ausgangsumsätze (diese immer zuerst prüfen!)
- Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Leistungserbringer ausführt
- dazu gehören z.B. auch die innergemeinschaftliche Lieferung (ig Lieferung) oder die Ausfuhr
2. Eingangsumsätze
- Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Leistungsempfänger empfängt
- dazu gehören insb. auch der innergemeinschaftliche Erwerb (ig Erwerb) oder die Einfuhr
- hier muss in Klausuren stets der Vorsteuerabzug (§ 15 UStG) geprüft werden
3. Innergemeinschaftliches Verbringen gemäß § 3 (1a) UStG (fiktive ig Lieferung)
4. Innergemeinschaftliches Verbringen gemäß § 1a (2) UStG (fiktiver ig Erwerb)
5. Eigenverbrauch (= unentgeltliche Wertabgabe)
6. Berichtigung des Vorsteuerabzugs, § 15a UStG