Grundsätzlich gilt, dass für den Projektleiter Aufgabe, Verantwortung und Befugnisse eine Einheit bilden müssen
Aufgabe:
Das Projekt und die Projektgruppe zu steuern und zu koordinieren und zwar in sachlicher, personeller, terminlicher und budgetmäßiger Hinsicht
Verantwortung:
Er hat im Rahmen des Projektes die Verantwortung für Sachmittel, Termine, Budgeteinhaltung und erzielte Ergebnisse
Befugnisse:
Die Projektplanung, die Aufgabenfestlegung und die Mitarbeiterauswahl
Was die Weisungsbefugnis angeht, so hat der Projektleiter innerhalb seines Teams Vollkompetenz
Bei kurzen Projekten hat er das fachliche Anweisungsrecht
Bei längeren Projekten evtl. auch das disziplinarische Anweisungsrecht