Arbeitgeber, Pflichten laut Grundsätzen der Prävention
Der Arbeitgeber muss
vorher alles tun, damit Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten vermieden werden,
er muss - wenn es doch passiert - für wirksame Erste Hilfe sorgen,
er muss die Arbeitnehmer unterweisen (mind. 1x jährlich),
er muss die Unfallverhütungsvorschriften zugänglich machen,
er muss die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt stellen
und er muss geeignete Schutzkleidung zur Verfügung stellen.