Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz § 21 a WHG
Er ist zu bestellen von Benutzern von Gewässern, die täglich mehr als 750 Kubikmeter Abwasser direkt einleiten
Darüber hinaus kann die Behörde weitere Einleiter zur Bestellung eines Gewässerschutz-Beauftragten verpflichten § 21a (2) WHG
Die Aufgaben des Gewässerschutz-Beauftragten sind in § 21b WHG konkretisiert