Flucht- u. Rettungsplan lt. Arbeitsstättenverordnung
Es muss u. a. dafür gesorgt werden,
dass Fluchtwege klar u. eindeutig gekennzeichet sind,
dass Fluchtwege möglichst kurz sind,
dass Flucht- und Rettungswege nicht versperrt werden,
dass manuell betätigte Türen sich in Fluchtrichtung öffnen und
dass Aufzüge niemals Teil des Fluchtweges sind.