Grundsatz der Prävention, Pflichten für Arbeitgeber
Der Arbeitgeber muss
vorher alles tun, um Arbeitsunfälle u. Berufskrankheiten zu vermeiden,
er muss - wenn es doch passiert - für wirksame Erste Hilfe sorgen,
er muss die Unfallverhütungsvorschriften zugänglich machen,
er muss die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt stellen,
er muss für geeignete Schutzkleidung sorgen.