Abstraktionsprinzip
Das Abstraktionsprinzip teilt den Kaufvertrag in das Verpflichtungsgeschäft und das Verfügungsgeschäft auf
Beim Kaufvertrag entstehen drei Verträge:
Der abstrakte Schuldvertrag = Verpflichtungsgeschäft und
zwei Verfügungsgeschäfte = einmal über die Übergabe des Geldes und zum anderen über die Übergabe der Ware
Das Abstraktionsprinzip zeigt sich auch in der Gliederung des BGB, wo in Schuldrecht = Verpflichtungsgeschäfte und Sachenrecht = Verfügungsgeschäfte unterschieden wird