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8. Ihr neuer Kunde, Dieter Braun, möchte ein Konto eröffnen. Wie informieren Sie Herrn Braun über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sachlich richtig?
Die AGB haben stets Vorrang vor individuellen Vertragsabsprachen.
Zweifel bei der Auslegung der AGB gehen zu Lasten aller Vertragspartner.
Sind die AGB ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt der Vertrag in den anderen Punkten wirksam.
Nach den Vorschriften des Kreditwesengesetzes (KWG) dürfen Kreditinstitute mit ihren Kunden ohne Anerkennung der AGB keine Rechtsverhältnisse begründen.
Die AGB gelten nur für schriftlich abgeschlossene Verträge.