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9. Wie beraten Sie Ihre Kunden über die rechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten, die ein Kontokorrentkonto bietet, sachlich richtig?
Das Kontokorrentkonto dient der Verrechnung von Geldforderungen zwischen zwei Parteien, wobei beide Parteien Kaufleute sein müssen.
Kontokorrentkonten müssen nach dem HGB mindestens halbjährlich abgeschlossen werden.
Das Kontokorrentverhältnis kann nach den AGB nur mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten gekündigt werden.
Für Kontokorrentkonten dürfen keine Zinseszinsen berechnet werden.
Das Kontokorrentkonto kann kreditorisch und debitorisch geführt werden und muss nach den AGB mindestens vierteljährlich abgeschlossen werden.