Unterscheidung
Vorkaufsrecht
Begründet für den Verkäufer die Verpflichtung zum Abschluss des Kaufvertrages mit dem Vorkaufsberechtigten
Vormerkung
Sie sichert den Anspruch auf eine Rechtsänderung an einem Grundstück
Beide Rechte werden in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen, wo alle Lasten und Beschränkungen des Grundstücks stehen, außer den Grundpfandrechten, die in Abteilung III stehen